AGB - MOWEO

AGB - MOWEO

§1. Anwendungsbereich

 

1.1   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als .AGB" bezeichnet) der MOWEO (nachfolgend als‚ MOWEO bezeichnet) gelten für die Produkte, technische Lösun­gen und Dienstleistungen von MOWEO (nachfolgend als "Leistungen" bezeichnet) gegenüber ihren Vertragspartnern. MOWEO erbringt ihre Leistungen insbesondere, aber nicht ausschließlich im Telekommunikationssektor.

 

1.2   Die AGB gelten nur gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer. juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 i.V.m. §14 BGB sind (nachfolgend als "Kunden' bezeichnet).

 

1.3   Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden kei­ne Anwendung, auch wenn MOWEO deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. MOWEO weist den Kunden zum Fristbeginn auf dieses Wider­spruchsrecht und darauf hin, dass mit Ablauf der Frist die Zustimmung des Kunden zu der änderung der AGB als erteilt gilt.

 

§2. Leistungsumfang

 

2.1   Art und Umfang der Leistungen von MOWEO ergeben sich aus den vertraglichen Vereinba­rungen, insbesondere dem Auftrag des Kunden, der bei Vertragsabschluss gültigen Leis­tungsbeschreibung, der Schnittstellenspezifikation für das ausgewählte Produkt und den vorliegenden AGB. Die Entgelte für die einzelnen Leistungen ergeben sich aus den bei Ver­tragsabschluss gültigen Preisen. Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse, ins­besondere auch mündliche Nebenabreden, und Zusicherungen und Aufträge bedürfen der Schriftform. Eine Abweichung hiervon bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

2.2   Die übergabe von SMS- bzw. MMS- lnformationen durch den Kunden zu den Systemen von MOWEO erfolgt ausnahmslos über die in den jeweiligen zum Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibungen und/oder in den Schnittstellenspezifikationen definierten Forma­ten und übergabeparameter.

 

2.3   Die Weiterleitung der SMS bzw. MMS innerhalb der Mobilfunknetze durch die jeweiligen Mo­bilfunknetzbetreiber ist nicht Gegenstand der Leistungen von MOWEO. Für dabei auftre­tende Verzögerungen. Störungen oder Fehler haftet MOWEO nicht. Im Zusammenhang damit weist MOWEO darauf hin, dass aufgrund der technischen Einstellungen der Mobil­funknetze die an die GSM-Mobilfunknetze weitergeleiteten SMS-Nachrichten dort in der Re­gel maximal für eine Zeit bis zu 48 Stunden zur Zustellung an den Empfänger bereit gehalten und danach ohne Zustellung gelöscht werden. Die Auslieferung der MMS erfolgt an die jeweilige MMSC Schnittstelle und wird nach erfolgreicher Bestätigung als erfolgreich übergeben vergebührt. Eine überprüfung der Zustellung zum Endkunden erfolgt nicht.

 

2.4       Grundlage für das von MOWEO im Mobilfunkbereich zuzuführende Verkehrsvolumen ist das durchschnittlich generierte SMS- und MMS Volumen des Kunden der vergangenen 6 Mo­nate (,voraussichtliches Verkehrsvolumen~). Soweit das voraussichtliche Verkehrsvolumen zu Beginn des Vertragsverhältnisses noch nicht ermittelt werden kann, gehen die Parteien von einem Volumen von maximal 10.000 SMS/täglich und maximal 300 SMS/min sowie von einem Volumen von 3.000 MMS/täglich und maximal 30 MMS/min aus. Der Kunde ist verpflichtet, MOWEO mindestens 2 Wochen vorher über bevorstehende, deutliche Erhö­hungen des Verkehrsvolumens (d.h. mindestens mehr als 10% gegenüber dem üblichen Vo­lumen je Tag und/oder je Minute), insbesondere aufgrund geplanter Massenversandaktionen (z.B. besondere Werbeaktionen, TV- Events oder größere SMS-/ MMS- Versandaktionen etc.) schriftlich zu informieren. Die änderung der Kapazitäten wird nur dann, soweit und solange wirksam, wenn MOWEO diese schriftlich bestätigt. MOWEO haftet nicht für Schäden von Partner, die auf einer außerplanmäßigen - nicht durch MOWEO bestätigten - Erhöhung des Verkehrsvolumens, z.B. infolge nicht angekündigter umfang­reicher Werbemaßnahmen, beruhen. Der Kunde verpflichtet sich, MOWEO insoweit auch im lnnenverhältnis von Schadensersatzansprüchen Dritter, insbesondere der Vorlieferan­ten, freizustellen.

 

2.5   Soweit die Leistungen von MOWEO die Bearbeitung von Nachrichten betrifft, beschränkt sich diese ausschließlich auf die Bearbeitung von Nachrichten mit privatem oder informati­vem Inhalt. Eine Bearbeitung von Nachrichten mit rechtserheblichem Inhalt, insbesondere von Willenserklärungen sowie Nachrichten, die als Grundlage wirtschaftlich bedeutsamer Entscheidungen bestimmt sind, ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung.

 

2.6   Die Zustimmungs- bzw. Beendigungsnachrichten von Abonnementkunden wird MOWEO unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen speichern.

 

2.7   Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass MOWEO personenbezogene Daten mit­tels elektronischer Datenverarbeitung im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Abwicklung und Abrechnung speichert. MOWEO wird dabei die einschlägigen Rechtsvorschriften be­achten. Der Kunde verpflichtet sich ausschließlich Daten zur Verfügung zu stellen, die im Einklang mit dem Datenschutzrecht stehen.

 

2.8   Der Kunde bestätigt, dass die gewünschte Datenübertragung der MSISDN durch MOWEO auf Weisung des Kunden und in seinem Auftrag nach § 11 BDSG erfolgt.

 

2.9   Der Kunde verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die über­mittelten Daten einzuhalten und die MSISDN nicht ohne eindeutige und schriftliche Geneh­migung des Endnutzers anderweitig zu verwenden.

 

2.10 Soweit MOWEO für den Kunden die Bereitstellung von Inhalten, zum Beispiel Klingeltöne, Bilder, Videos oder Animationen erbringt, steht MOWEO dafür ein, dass durch diese Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere keine Schutzrechte, verletzt werden.

 

2.11 MSISDNs von Endkunden werden nur dann von MOWEO an den Kunden weitergegeben, wenn dieser schriftlich nachweisen kann, dass die Endkunden ihr Einverständnis für die Wei­tergabe und den Erhalt von aktiven SMS vom Anbieter gegeben haben und der jeweilige Kun­de MOWEO schriftlich von Ansprüchen der Endkunden ohne Haftungsbeschränkungen freistellt.

 

2.12 Der Kunde ist damit einverstanden, dass MOWEO berechtigt ist, ihre Leistungen vollstän­dig oder zum Teil über Dritte zu erbringen.

 

§3. Gewährleistung, Wartung und Störungsmanagement

 

3.1   MOWEO gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und übli­chen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften.

 

3.2 Sofern die Leistungen von MOWEO technische Lösungen beinhalten, die eine Systemverfügbarkeit von MOWEO voraussetzen, beträgt diese 98,5% im Jahresdurchschnitt (ohne geplante und dem Kunden mitgeteilte Auszeiten). Ansprüche aus Schlechtleistung sind aus­geschlossen, sofern MOWEO die Störung innerhalb des auf die Störungsmeldung folgen­den Werktags beseitigt hat.

 

 3.3    Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von MOWEO im Mobilfunkbereich nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Mobilfunknetzen durch Mobilfunknetzbe­treiber und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten übertragungswege erbracht wer­den. MOWEO kann daher keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit solcher Mobilfunknetze und übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung der Leistun­gen übernehmen. MOWEO tritt jedoch die ihr gegen Dritte insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche, die sich auf die Störung dieses Vertragsverhältnisses beziehen, entsprechend des Anteils des Kunden an der Gesamtforderung an diesen ab, der diese Ab­tretung annimmt.

 

  3.4   Sind voraussehbare Wartungsarbeiten erforderlich, werden diese mit einem Vorlauf von 3 Tagen angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, in der Off-Peak-Zeit aus­geführt.

 

  3.5   Sind geplante Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Systemfunktionalitäten erforder­lich, wird dies dem Kunden unter Angabe der Anfangs- und voraussichtlichen Endzeit mitge­teilt. Zu diesem Zweck und zur Klärung aller technischen und organisatorischen Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung der vertraglichen Vereinbarun­gen benennt der Kunde gegenüber MOWEO eine Kontaktstelle, die jederzeit erreichbar ist.

 

3.6  Sind unerwartete Wartungsarbeiten oder Störungsbehebungen aus Gründen erforderlich, die der Sphäre des Kunden entstammen, und ist dadurch das Funktionieren der Systeme gestört, gehen diese Ausfallzeiten zu Lasten des Kunden und werden bei der Ermittlung der er­reichten Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Ist der Ausfall vom Kunden zu vertreten, ist MOWEO berechtigt, die durch den Ausfall entstandenen Schäden und die durch die Behe­bung der Störung entstandenen Kosten vom Kunden zu verlangen.

 

3.7  Zur Entgegennahme von Störungsmeldungen steht die MOWEO Hotline wochentags von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9:00 und 19:00 Uhr unter der Rufnummer 0800 755 15 42 10 zur Verfügung.

 

§4. Pflichten des Kunden

 

4.1  Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Entgeltansprüche, die durch unbefugte Nutzung Dritter entstanden sind, hat der Kunde zu erfüllen, wenn die unbe­fugte Nutzung durch ihn zu vertreten ist.

 

4.2   Zu einer Nutzung von Marken oder anderen gewerblichen Schutzrechten von MOWEO, den Netzbetreibern Vorlieferanten oder den mit diesen verbundenen Unternehmen ist der Kunde nicht berechtigt, es sei denn, dass ihm dies zuvor schriftlich von dem Rechteinhaber erlaubt worden ist. Ist die Nutzung von Marken- Logos oder sonstiger Firmenkennzeichen Gegen­stand der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Leistungen, wird der Kunde in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Zeichen jegliche Handlungen unterlassen, die geeignet sind, dem Ansehen der betreffenden Firmen zu schaden. Eine Bewerbung in Zusammenhang mit den Marken- Logos- Videos- Wallpapers ist nur zulässig, wenn der Kunde die Bewerbung MOWEO zuvor zur Weiterleitung an die Rechteinhaber zur Verfügung gestellt hat und die Rechteinhaber der konkreten Bewerbung zugestimmt haben.

 

4.3  Der Kunde führt alle erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsangaben, z.B. an GEMA, Mu­sikverlage und andere Berechtigte ab.

 

4.4  Der Kunde ist für den Inhalt der von ihm an MOWEO zur Weiterleitung übergebenen Nach­richten und Inhalte alleine verantwortlich. Er sichert zu, dass der Versand von SMS und MMS- Nachrichten nur an Empfänger erfolgt, die mit dem Erhalt der Nachricht einverstanden sind. Der Kunde sichert zu, dass er die Leistungen von MOWEO ausschließlich unter Be­achtung der geltenden gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzt und über die insoweit gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen seiner eigenen Kun­de zur übermittlung von Daten an oder über MOWEO verfügt.

 

4.5  Der Kunde sichert weiter zu, dass seine Dienste rechtmäßig, insbesondere gesetzmäßig und unter Beachtung behördlicher Auflagen angeboten werden. Der Kunde sichert insbeson­dere zu, dass die von ihm angebotenen Informationen und Dienste nicht gegen Persönlich­keits-. Urheber-, Patent-, Marken-, Leistungsschutzrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen, er seine Pflichten nach der TKV, der TKNV, dem TKG, dem TMG, der Preisanga­benverordnung beachtet, strafrechtliche Vorschriften und solche zum Schutze der Jugend nicht verletzt werden und die Dienste wettbewerbsrechtlich konform von ihm auf dem Markt angeboten werden. Es dürfen keine Dienste mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten angebo­ten oder auf Dienste mit solchen Inhalten hingewiesen werden. Dienste, die geeignet sein können, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl zu beeinträchtigen, dürfen nur mit einer wirksamen Zugangs-kontrolle angeboten werden, so dass eine Nutzung durch Minderjährige unmöglich ist. Bei Versand ins Ausland muss der Kunde die dort jeweils geltenden Regelungen in eigener Ver­antwortung beachten.

 

4.6  Verstoßen die Dienste des Kunden gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche oder ge­richtliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten, haftet der Kunde gegenüber MOWEO auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Vermögens- und sonstiger Schäden. Wird MOWEO von Dritten wegen der von dem Kunden angebotenen Dienste oder wegen der Verletzung von Pflichten des Kunden aus den vertraglichen Vereinbarungen auf Leistung oder Unterlassung in Anspruch genommen, so hat der Kunde MOWEO auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen im Innenverhältnis freizustellen und MOWEO un­verzüglich alle Auskünfte zu geben, die MOWEO für eine Rechtsverteidigung erforderlich erscheinen. Der Kunde wird MOWEO nach besten Kräften bei der Verteidigung unterstüt­zen und wird MOWEO auf Wunsch eine Sicherheit für mögliche weitere Forderungen ertei­len, die aufgrund der Inanspruchnahme von MOWEO entstehen können und bereits absehbar sind (z.B. Prozesskosten, ähnliche Ansprüche von Dritten in gleich gelagerten Fäl­len usw.). Ansprüche Dritter sowie etwaige Schadenersatzforderungen werden somit direkt an den Kunden weitergereicht. Diese Regelungen gelten auch nach Beendigung der vertragli­chen Vereinbarungen fort, soweit die Ansprüche von Dritten wegen der während der Ver­tragslaufzeit erbrachten Dienste des Kunden geltend gemacht werden oder hiermit in engem Zusammenhang stehen.

 

4.7  Liegen MOWEO hinreichende Anhaltspunkte vor, dass der Kunde gegen eine der vorstehend genannten Verpflichtungen verstoßen hat, ist MOWEO unbeschadet weiterer Rechte zur Sperrung der Leistungen bzw. Zugänge und/oder zur außerordentlichen Kündigung der Verträge über die Nutzung der Leistungen berechtigt, falls diese Maßnahmen wegen der Um­stände des Einzelfalles nicht zu dem Verstoß außer Verhältnis stehen. Hinreichende An­haltspunkte liegen insbesondere vor bei vermehrt aufgetretenen Reklamationen zu einem Dienst oder sonstigen Tatsachen, die einen offensichtlichen Verstoß gegen einen der Verhaltenskodizes gem. Ziff. 4.5 und/oder gegen geltendes Recht, wie etwa die Zusendung un­erwünschter Werbung per Fax, SMS oder E-Mail und den Einsatz von Dialern unter Verstoß gegen das Preisangabenrecht. erkennen lassen. Im Falle der Sperrung eines Dienstes auf­grund des Vorliegens der vorgenannten Voraussetzungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegen MOWEO ausgeschlossen, es sei denn, dass eine unberechtigte Sper­rung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens MOWEO zurückzuführen ist. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MOWEO.

 

4.8  Wird MOWEO von einem Gericht und/oder aufgrund eines Gesetzes zur Sperre der Leis­tungen oder Rufnummern verpflichtet, so hat MOWEO dieser Verpflichtung nachzukom­men, ohne dass dem Kunden hieraus Rechte gegen MOWEO erwachsen. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Mehrwertdienst nach Maßgabe des § 45 TKG oder einer Nachfolgevorschrift zu sperren ist. MOWEO wird den Kunden unverzüglich informieren, so­bald MOWEO auf Sperrung o.ä. gegenüber dem Kunden in Anspruch genommen wird. So­weit die Dienste des Kunden von einem rechtskräftigen Urteil, einer vollziehbaren behördlichen Anordnung oder einer Gesetzesänderung inhaltlich betroffen sind, hat der Kun­de daraus folgende Erkenntnisse bzw. Konsequenzen unmittelbar bei seinen Diensten zu berücksichtigen.

 

4.9  Dem Kunden ist bekannt, dass Mobilfunknetzbetreiber die an MOWEO zur Nutzung über­lassenen Kurzwahlnummern bei einer missbräuchlichen Verwendung der Dienste, insbeson­dere von Premium SMS/MMS (z.B. auch Spam-SMS), sperren können. Der Kunde muss im Fall eines von ihm zu verantwortenden Missbrauchs, der eine Sperre verursacht, den gesamten hierdurch entstehenden Schaden tragen und MOWEO von der Haftung freistellen

 

4.10  Der Kunde hat Kennwörter oder sonstige Zugangsnummern, die ihn zur Nutzung der Leistun­gen berechtigen, sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten, um Missbrauch zu vermei­den. Sobald er Anlass hat, einen Missbrauch des Kennworts zu vermuten, hat er dies MOWEO mitzuteilen und ändern zu lassen. Wird die vertragliche Leistung unter Verwen­dung der geheimen Zugangsdaten von Dritten genutzt, treffen den Kunden dieselben Pflich­ten wie bei eigener Nutzung. Das gilt insbesondere für die Zahlungspflicht. Die Verpflichtung entfällt in dem Umfang, wie der Kunde diese Drittnutzung nicht zu vertreten hat.

 

4.11  Der Kunde ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige jeder änderung seiner Firma, seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform, seiner Bankverbindung und einer Beantragung der Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens über sein Vermögen ver­pflichtet.

 

4.12  Der Kunde verpflichtet sich, die in die Mobilfunknetze zu verteilenden Inhalte nach den ver­einbarten Schnittstellenbeschreibungen anzuliefern und erkennt an, dass MOWEO ande­renfalls keine Haftung für die ordnungsgemäße Weiterbearbeitung übernimmt.

 

4.13  Der Kunde ist verpflichtet, zwingende Auflagen der Vorlieferanten von MOWEO, insbeson­dere der Netzbetreiber und anderer Vertragspartner, einzuhalten. Insbesondere darf der Kunde Mobilfunknetzleistungen, soweit sie ihm durch MOWEO vermittelt werden, z.B. SMS Kurzwahlnumrnern, nicht ohne ausdrückliche Genehmigung an Dritte zu gewerblichen Zwecken weiter vermitteln oder anbieten ("Reselling"). Der Kunde haftet gegenüber MOWEO für durch ihn veranlasstes oder zu vertretendes Reselling und den entstehenden Scha­den und stellt MOWEO für diesbezügliche Ansprüche der Vorlieferanten, seien sie berechtigt oder unberechtigt, in angemessenem Umfang frei.

 

 

 

 

§5. änderungen technischer Parameter

 

5.1  Zur Aufrechterhaltung oder zur Verbesserung der Produkte und Leistungen kann MOWEO änderungen und Modifikationen an der übergabeschnittstelle oder an der für die Abwicklung der Dienste des Kunden genutzten Infrastruktur in dem Umfang durchführen, wie dies unter Berücksichtigung der berechtigten Kundeninteressen zumutbar ist. Voraussehbare änderun­gen und Umstellungen werden dem Kunden eine Woche im Voraus bekannt gegeben.

 

§6. Vertragsänderungen

 

6.1  MOWEO ist zu änderungen ihrer vertraglichen Leistungen und vom Kunden zu zahlender Entgelte berechtigt. über entsprechende änderungen wird der Kunde schriftlich und rechtzei­tig informiert.

 

6.2  Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von MOWEO technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterworfen sind, die sich ändern können, z. B. weil sich die Regulatorischen Rahmenbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen (z. 6. TKG einschließlich aller Rechtsverordnungen) ändern. Regulatorische Rahmenbedingungen sind Verträge von MOWEO mit Vorlieferanten, insbesondere Netzbetreibern in Bezug auf Leis­tungen. sonstige Verträge von MOWEO mit Dritten, die zu Erbringung der Leistungen ge­genüber dem Kunden erforderlich sind, sowie Entscheidungen von Gerichten, der Bundesnetzagentur und anderer Behörden. MOWEO ist im Falle solcher änderungen be­rechtigt, die vertraglichen Leistungen einseitig nach eigenem Ermessen im Rahmen der Bil­ligkeit nach § 315 BGB anzupassen. Solche Anpassungen sind nach Möglichkeit von MOWEO mit einer Frist von 3 Wochen vorab schriftlich anzukündigen, es sei denn, eine solche Frist ist wegen der Eilbedürftigkeit (etwa bei Gerichts- oder Behördenentscheidungen) nicht einhaltbar. Ist eine solche Anpassung nicht möglich und wird MOWEO die Leistung durch die änderung der Rahrnenbedingungen ökonomisch oder technisch wesentlich er­schwert, steht MOWEO ein Kündigungsrecht aus außerordentlichem Grund zu, wenn eine Anpassung des Vertrages nicht zu sachgerechten und zumutbaren Ergebnissen führt. Die außerordentliche Kündigung ist mit einer Notfrist von einer Woche zu erklären.

 

6.3  Das Recht zu Vertragsänderungen nach anderen gesetzlichen Regelungen bleibt für beide Parteien unberührt.

 

 

§7. Rechnungserstellung

 

7.1  MOWEO erstellt dem Kunden monatlich eine Abrechnung über sämtliche von dem Kunden genutzten Leistungen und gewählten Produkte. In der Abrechnung werden die einzelnen Pro­dukte und Leistungen gesondert ausgewiesen. Für die Leistungen von MOWEO im Fest-netz- und Mobilfunkbereich sind Grundlage für die Abrechnung die von den Netzbetreibern/ Vorlieferanten mitgeteilten Daten/Volumen.

 

7.2  Die Abrechnungsdaten werden je nach Mehrwertdienst bis zu 80 Tage nach Rechnungsver­sand gespeichert. Nach Löschung der Daten ist MOWEO von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Nachweis der Richtigkeit der Entgeltabrechnung befreit. Einwendungen gegen ei­ne Rechnung sind daher nur bis zu 6 Wochen nach Rechnungsversand möglich. MOWEO wird hierauf in jeder Rechnung gesondert hinweisen.

 

7.3  Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fäl­lig.

 

7.4  Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von überzahlungen, Dop­pelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben oder mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht und keine offenen Forderungen der MOWEO bestehen, erfolgt die Rückerstattung auf die MOWEO mitgeteilte Bankverbindung.

 

7.5  Der Kunde kommt neben den gesetzlich geregelten Fällen spätestens 15 Tage nach Rech­nungserhalt bei Nichtleistung in Verzug. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. ist MOWEO berechtigt, Verzugszinsen mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugschä­den bleibt vorbehalten.

 

7.6  MOWEO ist berechtigt, sich aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheit zu befriedigen, wenn der Kunde mit einer Zahlung im Verzug ist. Nimmt MOWEO die Sicherheit in An­spruch, ist der Kunde verpflichtet, sie unverzüglich auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen, wenn die vertragliche Zusammenarbeit fortgesetzt wird. MOWEO gibt die Sicherheit nach Beendigung des Vertragverhältnisses frei, sofern kein Sicherungsinteresse mehr besteht.

 

7.7  MOWEO ist berechtigt, sämtliche ihr gegenüber dem Kunden zustehende Forderungen an Dritte abzutreten. Der Kunde ist mit der Weitergabe der für die Rechnungserstellung und den Forderungseinzug notwendigen Daten durch MOWEO einverstanden.

 

§8. Vergütung des Kunden

 

8.1  Soweit MOWEO aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem Kunden zur Zahlung einer Vergütung an den Kunden verpflichtet ist, erfolgt deren Auszahlung nach den folgenden Be­stimmungen.

 

8.2  Die Vergütung an den Kunden wird bei Fälligkeit auf das von ihm zu benennende Konto aus­gezahlt.

 

8.3  Die Auszahlung an den Kunden erfolgt, sobald und soweit MOWEO selbst die Auszahlung der Anbietervergütung endgültig von den Vorlieferanten, insbesondere den Netzbetreibern oder anderen Dritten erhalten hat. Soweit der Kunde aus diesem Grund von MOWEO zeit­weilig oder endgültig keine Vergütung erhält, bleibt er dennoch zur Vergütung der von MOWEO erbrachten Leistungen (z.B. Verbindungs-   Lizenz- oder Contentsentgelte) verpflichtet.

 

8.4  Die Auszahlung der Vergütung an den Kunden erfolgt spätestens zwei Wochen nach Eingang des entsprechenden Ausschüttungsbetrages des Vorlieferanten bei MOWEO.

 

8.5  MOWEO ist berechtigt, auf jeden fälligen Vergütungsanspruch einen Betrag von 10% als Sicherheit für etwaige Rückgriffsansprüche gegen den Kunden einzubehalten, höchstens je­doch insgesamt 20.000 EUR (in Worten: Zwanzigtausend Euro) auf alle fälligen Vergütungs­ansprüche des Kunden. MOWEO ist berechtigt, bestehende Forderungen gegen den Kunden - gleich aus welchem Vertragsverhältnis,  mit jedem Vergütungsanspruch des Kun­den aufzurechnen und die Auszahlung entsprechend der Höhe der bestehenden Forderung zu kürzen.

 

8.6  MOWEO ist berechtigt, die Vergütung für den Kunden nicht auszuzahlen, wenn MOWEO hinreichend Grund hat anzunehmen, dass ihre Leistungen in rechts- bzw. vertragswidriger Weise genutzt werden, insbesondere, wenn ein Netzbetreiber, Serviceprovider oder Rechteinhaber MOWEO darüber informiert, dass Anzeichen eines strafbaren oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit dem Angebot oder der Nutzung der Leistungen von MOWEO vorliegen. Wenn MOWEO die Vergütung an den Kunden bereits ausgezahlt hat, ist MOWEO berechtigt, die Vergütung zurückzufordern oder gegen sonsti­ge Auszahlungsansprüche des Kunden zu verrechnen.

 

§9. Haftung

 

9.1  Wird der Kunde von seinen eigenen Kunden (Drittkunde) wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen, der aufgrund von Telekommunikationsdiensten von MOWEO im Sinne des TKG entstanden ist, und hat MOWEO hierfür im lnnenverhältnis zum Kunden einzustehen, dann haftet MOWEO höchstens bis zu einem Betrag von 12.500 Euro je Schadensfall pro Drittkunde. Gegenüber der Gesamtheit der Drittkunden des Kunden ist die Haftung auf 0,1 Million Euro je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. übersteigen die Beträge, die mehreren Dienstsanbietern / Kunden aufgrund des selben schadensverursa­chenden Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgren­ze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

 

9.2  Für andere Schäden (z.B. Sachschäden oder auch Vermögensschäden. die nicht auf Tele­kommunikationsdiensten im Sinne des TKG und die Inanspruchnahme durch Dritte beruhen) haftet MOWEO für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Vereinbarung/en überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haf­tung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbarer Schaden wird ein Betrag in Höhe von maximal 2.500 Euro angenommen.

 

9.3  Die Haftung von MOWEO nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes) bleibt hiervon unberührt.

 

9.4  Soweit die Haftung von MOWEO wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe. Ver­treter und Erfüllungsgehilfen von MOWEO.

 

9.5  Die Haftung der Parteien für zugesicherte Eigenschaften oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

9.6  Eine Haftungsbegrenzung oder ein Haftungsausschluss nach dieser Vereinbarung gilt auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der Organe und sonstiger Mitarbeiter oder Er­füllungsgehilfen der Parteien.

 

9.7  Mit Ausnahme der vertraglich vereinbarten Fälle, haftet weder MOWEO noch der Kunde der jeweils anderen Vertragspartei für indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zu­sammenhang mit den vertraglichen Vereinbarungen ergeben oder bei hypothetischem Ver­lauf ergeben könnten. Keine Partei haftet der anderen Partei für den wirtschaftlichen Erfolg der Zusammenarbeit.

 

9.8  Die in diesen AGB an anderer Stelle vereinbarten Haftungsbeschränkungen bleiben unbe­rührt.

 

§10. Vertragsdauer und Kündigung

 

10.1  Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden Verträge zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von jeder Partei schriftlich mit einer Frist von 1 Monaten gekündigt werden.

 

10.2  Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als Grund für eine fristlose Kündigung kommt neben einer schwerwiegenden Vertragsverletzung insbesondere die Eröffnung oder Antrag auf Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens gegen die andere Vertragspartei oder dessen Ableh­nung mangels Masse in Betracht.

 

§11. Vertraulichkeit

 

11.1  Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit der vertraglichen Vereinbarungen sowie drei Jahre über dessen Beendigung hinaus sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Ver­tragsverhältnis zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder anderweitig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zuhalten und, sofern nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in anderer Weise außerhalb des Vertragszwecks zu verwerten. Als Dritte gelten nicht die mit dem Kunden i.S.v. §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, soweit diese sich ihrerseits schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.

 

11.2     Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind auf Nachweis die Informationen,

a.  die einer Vertragspartei bereits vor Beginn der Vertragsverhandlung bekannt     waren oder die von Dritten berechtigt als nicht vertraulich mitgeteilt werden;

b.   welche die Parteien jeweils unabhängig voneinander entwickelt haben;

c.  die ohne Verschulden oder Zutun der Parteien öffentlich bekannt sind oder werden oder

d.   die aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zulegen sind.

Im letztgenannten Fall ist die andere Vertragspartei unverzüglich vor der Offenlegung zu in­formieren. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Vertraulichkeit bleiben unberührt.

 

§12. Schlussbestimmungen

 

12.1  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. änderungen und Ergänzungen des mit dem Kun­den geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die änderung des Schriftformerfordernisses.

 

12.2  Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Niederlanden unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISS).

 

12.3  Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den vertraglichen Vereinbarungen ist, wenn nicht anders Verträglich Vereinbart Maastricht. MOWEO ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verkla­gen. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen ge­wöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. MOWEO ist je­doch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.